Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.kinderstarkmachen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist weitestgehend barrierefrei, damit werden die gesetzlichen Anforderungen weitestgehend erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Internetseite wurde nach höchstmöglichem Maß der Barrierefreiheit getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien. Im Zuge dessen wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:

  1. Barriere: Die Alternativtexte für Bedienelemente sind nicht immer vorhanden, oder aussägekräftig.
  2. Barriere: HTML-Strukturelemente für Überschriften sind nur teilweise vorhanden
  3. Barriere: HTML-Strukturelemente für Listen sind nicht immer vorhanden
  4. Barriere: Beschriftung von Formularelementen lässt sich nicht programmatisch ermitteln
  5. Barriere: Die Kontraste der Texte sind teilweise nicht ausreichend
  6. Barriere: Inhalte brechen beim Zoom nicht immer korrekt um.
  7. Barriere: Die Kontraste von Grafiken und Bedienelementen sind nicht ausreichend
  8. Barriere: Eingeblendete Inhalte sind nicht barrierefrei bedienbar
  9. Barriere: Linktexte sind nicht immer aussagekräftig
  10. Barriere: Die Position des Fokus ist nicht immer deutlich zu erkennen
  11. Barriere: Korrekte Syntax, die Syntax des HTML-Markup ist teilweise nicht korrekt.
  12. Barriere: Nicht alle Elemente erfüllen die Mindestgröße von 44 x 44 Pixel

Es gibt Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 05.01.2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kinderstarkmachen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0

Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de